Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 18.11.2025 · Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB) für Leistungen der LumenKern (LumenKern GmbH i. G.).

1. Geltung und Vertragsgegenstand

  • Diese AGB regeln die Erbringung von Beratungs-, Implementierungs-, Audit- und Betriebsleistungen im Bereich KI-Lösungen.
  • Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur Vertragsbestandteil, wenn LumenKern schriftlich zustimmt.
  • Vorrang haben individuelle Vereinbarungen/Angebote sowie ein ggf. geschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag.

2. Vertragsschluss

  • Angebote von LumenKern sind 30 Kalendertage verbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung/Beauftragung oder konkludent durch Arbeitsaufnahme zustande.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

  • LumenKern erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik mit angemessener Sorgfalt.
  • Kund:innen stellen erforderliche Informationen, Systeme, Zugänge, Ansprechpartner:innen und Entscheidungen zeitgerecht bereit.
  • Termine sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich vereinbart und die erforderliche Mitwirkung rechtzeitig erfolgt.

4. Änderungen und Mehr-/Minderaufwand

  • Change-Requests werden geschätzt und vor Umsetzung beauftragt; Mehraufwände werden nach vereinbarten Sätzen abgerechnet.
  • Bei entfallenden Leistungen reduziert sich die Vergütung entsprechend, sofern noch kein Aufwand entstanden ist.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  • Vergütung als Festpreis, nach Aufwand oder pauschal im Betrieb (SLA). Alle Preise zzgl. USt., sofern anwendbar.
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto. Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
  • Spesen/Travel nach vorheriger Freigabe. Drittentgelte (Cloud/Modelle) werden separat ausgewiesen oder direkt von Kund:innen getragen.

6. Abnahme

  • Für abnahmefähige Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, wenn Kund:innen die Leistung produktiv nutzen oder keine wesentlichen Mängel binnen 5 Werktagen rügen.
  • Wesentliche Mängel werden dokumentiert und in angemessener Frist nachgebessert.

7. Rechte, Nutzungen, Open-Source

  • Sofern vergütet, räumt LumenKern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke an Arbeitsergebnissen ein.
  • Standardbausteine/Frameworks von LumenKern verbleiben im Eigentum von LumenKern; ein Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung wird eingeräumt.
  • Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzen; diese sind zu beachten.

8. Vertraulichkeit

  • Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen. Ausnahmen: gesetzliche Pflichten, behördliche Anordnungen.
  • Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  • Es gelten die Datenschutzinformationen. Soweit LumenKern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
  • Kund:innen bleiben Verantwortliche i. S. d. DSGVO für die Inhalte und Zwecke der Verarbeitung in ihren Systemen.

10. Gewährleistung

  • B2B-Mängelrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
  • Kein Gewährleistungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung, unbefugten Änderungen oder fehlender Mitwirkung.

11. Haftung

  • Unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LumenKern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Strom-/Netzausfälle, Streiks, Ausfälle von Drittservices) befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von Leistungspflichten.

13. Referenzen, Publicity

LumenKern darf Firmenname/Logo als Referenz in Listen führen, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wird. Detaillierte Fallstudien nur nach gesonderter Freigabe.

14. Abwerbeverbot

Die Parteien sehen für 12 Monate nach Projektende von der aktiven Abwerbung unmittelbar eingesetzter Mitarbeitender der jeweils anderen Partei ab; dies gilt nicht für allgemeine Stellenanzeigen.

15. Laufzeit und Kündigung

  • Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistungen.
  • Betriebsverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – Berlin.
  • Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, sofern nichts anderes vereinbart.
  • Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

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