Rückerstattungsregelung (B2B)

Stand: 18.11.2025 · Geltungsbereich: ausschließlich Geschäftskund:innen (Unternehmer:innen i.S.d. § 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht für B2B-Verträge in der Regel nicht.

1. Grundsatz

LumenKern erbringt professionelle Dienstleistungen (Implementierung, Beratung, Audit) sowie optionalen Betrieb gemäß Angebot/Vertrag. Rückerstattungen erfolgen fair und nachvollziehbar auf Basis von Leistungsstand, Meilensteinen und dokumentierten Abnahmekriterien.

2. Projekte (Festpreis / Meilenstein)

  • Vor Projektstart: Bereits geleistete Anzahlungen werden bei einer Stornierung durch Kund:innen bis 5 Werktage vor Kick-off vollständig erstattet. Bei späterer Stornierung behalten wir uns die Verrechnung nachweislicher Vorbereitungskosten (max. 20% der Auftragssumme) vor.
  • Nach Projektstart, vor Abnahme eines Meilensteins: Pro-rata-Erstattung nicht erbrachter Leistungen; bereits erbrachte Teilleistungen werden nach Zeit-/Sachaufwand oder vereinbartem Meilensteinwert berechnet.
  • Nach Abnahme eines Meilensteins: Der jeweilige Meilenstein gilt als erfüllt; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, unbeschadet gesetzlicher Mängelrechte.

3. Betrieb & SLAs (laufende Vergütung)

  • Kündigung: Sofern nicht anders vereinbart, monatlich kündbar mit 30 Tagen zum Monatsende.
  • Zu viel gezahlte Entgelte: werden anteilig erstattet, sofern Leistungen im Kündigungsmonat nicht mehr erbracht werden.
  • Service-Credits: Bei nachweislicher, von LumenKern zu vertretender Nichterfüllung vereinbarter SLOs/SLA werden Gutschriften gemäß SLA-Regelwerk gewährt; Gutschriften sind auf künftige Entgelte anrechenbar und nicht auszahlbar.

4. Beratung & Audit (Einzelleistungen)

  • Bei Absage durch Kund:innen bis 2 Werktage vor Termin: vollständige Erstattung.
  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 50% des vereinbarten Honorars, es sei denn, LumenKern kann Ersatztermine ohne Mehrkosten anbieten.

5. Drittanbieter-, Cloud- & Modellkosten

Nutzungsentgelte an Drittanbieter (z. B. Cloud/Modelle) sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern die Leistung bereitgestellt wurde. Bei Fehlbelastungen aufgrund eines LumenKern-Fehlers bemühen wir uns um Kostengutschrift oder -übernahme im angemessenen Rahmen.

6. Qualitätsmängel & Nachbesserung

  • Mängel werden schriftlich mit konkreten Kriterien angezeigt. LumenKern erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
  • Schlägt die Nachbesserung fehl, können Kund:innen Minderung verlangen; Rückabwicklung (Rücktritt) ist bei schwerwiegenden, nicht behebbaren Mängeln möglich – jeweils im gesetzlichen Rahmen.

7. Ausschlüsse

  • Kein Anspruch auf Rückerstattung bei selbst verursachten Störungen, nicht vereinbarter Zweckentfremdung, unbefugten Änderungen oder Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben.
  • Kein Anspruch bei Leistungshindernissen außerhalb unseres Einflussbereichs (höhere Gewalt, Ausfall von Drittservices), soweit vertraglich nicht anders geregelt.

8. Verfahren

  1. Kontakt: E-Mail an lumenkern@gmail.com mit Vertrags-/Angebotsnummer, Beschreibung und Nachweisen.
  2. Prüfung: schriftliche Bestätigung des Eingangs; Entscheidung i. d. R. innerhalb von 10 Werktagen.
  3. Erstattung: via ursprünglicher Zahlungsmethode oder Verrechnung auf Folgerechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Entscheidung.

9. Steuerliche Behandlung

Erstattungen erfolgen netto; Umsatzsteuer wird – soweit einschlägig – entsprechend berichtigt (Gutschrift/Rechnungskorrektur).

10. Verhältnis zu AGB & Einzelverträgen

Vorrangig gelten individuelle Vereinbarungen und unsere AGB. Diese Regelung ergänzt jene Dokumente und findet Anwendung, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

11. Recht & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Berlin. Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Regelung richtet sich an Unternehmen (B2B). Verbraucherrechte bleiben unberührt, sind hier jedoch nicht einschlägig.

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