Rückerstattungsregelung (B2B)
Stand: 18.11.2025 · Geltungsbereich: ausschließlich Geschäftskund:innen (Unternehmer:innen i.S.d. § 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht für B2B-Verträge in der Regel nicht.
1. Grundsatz
LumenKern erbringt professionelle Dienstleistungen (Implementierung, Beratung, Audit) sowie optionalen Betrieb gemäß Angebot/Vertrag. Rückerstattungen erfolgen fair und nachvollziehbar auf Basis von Leistungsstand, Meilensteinen und dokumentierten Abnahmekriterien.
2. Projekte (Festpreis / Meilenstein)
- Vor Projektstart: Bereits geleistete Anzahlungen werden bei einer Stornierung durch Kund:innen bis 5 Werktage vor Kick-off vollständig erstattet. Bei späterer Stornierung behalten wir uns die Verrechnung nachweislicher Vorbereitungskosten (max. 20% der Auftragssumme) vor.
- Nach Projektstart, vor Abnahme eines Meilensteins: Pro-rata-Erstattung nicht erbrachter Leistungen; bereits erbrachte Teilleistungen werden nach Zeit-/Sachaufwand oder vereinbartem Meilensteinwert berechnet.
- Nach Abnahme eines Meilensteins: Der jeweilige Meilenstein gilt als erfüllt; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, unbeschadet gesetzlicher Mängelrechte.
3. Betrieb & SLAs (laufende Vergütung)
- Kündigung: Sofern nicht anders vereinbart, monatlich kündbar mit 30 Tagen zum Monatsende.
- Zu viel gezahlte Entgelte: werden anteilig erstattet, sofern Leistungen im Kündigungsmonat nicht mehr erbracht werden.
- Service-Credits: Bei nachweislicher, von LumenKern zu vertretender Nichterfüllung vereinbarter SLOs/SLA werden Gutschriften gemäß SLA-Regelwerk gewährt; Gutschriften sind auf künftige Entgelte anrechenbar und nicht auszahlbar.
4. Beratung & Audit (Einzelleistungen)
- Bei Absage durch Kund:innen bis 2 Werktage vor Termin: vollständige Erstattung.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 50% des vereinbarten Honorars, es sei denn, LumenKern kann Ersatztermine ohne Mehrkosten anbieten.
5. Drittanbieter-, Cloud- & Modellkosten
Nutzungsentgelte an Drittanbieter (z. B. Cloud/Modelle) sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern die Leistung bereitgestellt wurde. Bei Fehlbelastungen aufgrund eines LumenKern-Fehlers bemühen wir uns um Kostengutschrift oder -übernahme im angemessenen Rahmen.
6. Qualitätsmängel & Nachbesserung
- Mängel werden schriftlich mit konkreten Kriterien angezeigt. LumenKern erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, können Kund:innen Minderung verlangen; Rückabwicklung (Rücktritt) ist bei schwerwiegenden, nicht behebbaren Mängeln möglich – jeweils im gesetzlichen Rahmen.
7. Ausschlüsse
- Kein Anspruch auf Rückerstattung bei selbst verursachten Störungen, nicht vereinbarter Zweckentfremdung, unbefugten Änderungen oder Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben.
- Kein Anspruch bei Leistungshindernissen außerhalb unseres Einflussbereichs (höhere Gewalt, Ausfall von Drittservices), soweit vertraglich nicht anders geregelt.
8. Verfahren
- Kontakt: E-Mail an lumenkern@gmail.com mit Vertrags-/Angebotsnummer, Beschreibung und Nachweisen.
- Prüfung: schriftliche Bestätigung des Eingangs; Entscheidung i. d. R. innerhalb von 10 Werktagen.
- Erstattung: via ursprünglicher Zahlungsmethode oder Verrechnung auf Folgerechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Entscheidung.
9. Steuerliche Behandlung
Erstattungen erfolgen netto; Umsatzsteuer wird – soweit einschlägig – entsprechend berichtigt (Gutschrift/Rechnungskorrektur).
10. Verhältnis zu AGB & Einzelverträgen
Vorrangig gelten individuelle Vereinbarungen und unsere AGB. Diese Regelung ergänzt jene Dokumente und findet Anwendung, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
11. Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Berlin. Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Regelung richtet sich an Unternehmen (B2B). Verbraucherrechte bleiben unberührt, sind hier jedoch nicht einschlägig.